Normen und Kennzeichnung

Normen für Qualitätsprodukte aus Beton

CE-Kennzeichnung
Bauprodukte, für die die Europäische Kommission die Fundstelle der harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht hat, unterliegen dem Bauproduktegesetz. Sie dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Nachweis ihrer Konformität mit den in Frage kommenden Normen vorliegt, erklärt und die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Normen für Betonprodukte
Für Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton gelten die europäischen Normen DIN EN 1338 (Pflastersteine aus Beton) und DIN EN 1340 (Bordsteine aus Beton). Die Regelwerke beinhalten neben technischen Anforderungen, die ein Bauprodukt erfüllen muss, auch die erforderlichen Prüfverfahren.
Die Prüfanforderungen in den neuen Normen sind wesentlich umfangreicher als nach alten Normen. So ist die vom Hersteller vorzunehmende werkseigene Produktionskontrolle einer Prozesslenkung entsprechend der DIN EN ISO 9001 gleichzusetzen. Die freiwillig durchgeführte Fremdüberwachung – die Europäischen Normen sehen diese nicht mehr vor – wird für unsere Produkte nach wie vor vom Güteschutz Beton NRW auf Basis der neuen Regelwerke vorgenommen. Die Konformitätserklärung ist unser Nachweis, dass die Produkte den Anforderungen der neuen Regelwerke entsprechen.

Qualitätsklassen
In den DIN EN-Normen wurden für bestimmte Produkteigenschaften sog. Qualitätsklassen festgelegt, die auch den Festlegungen der TL Pflaster-StB 06 entsprechen. In der vorliegenden Broschüre verweisen wir auf die entsprechende Norm, geben jedoch vorsorglich an dieser Stelle keine Angaben zu den Qualitätsklassen. Wir weisen darauf hin, dass alle unsere Produkte mindestens die hohen Anforderungen der TL Pflaster-StB 06 erfüllen und wir die Qualitätsklassen unserer Produkte in den entsprechenden Produktdatenblättern dokumentieren.

Nicht genormte Betonprodukte
Soweit Produkte nicht den o.g. Normen zuzuordnen sind, unterliegen sie den Güterichtlinien – Richtlinie zur Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton (04/96), BDB – BGB-Richtlinie „Nicht genormte Betonprodukte – Anforderungen und Prüfungen“ – (BGB-RiNGB).